Auschwitz-Prozess

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Zwischen 1963 und 1965 finden in Frankfurt am Main Prozesse gegen Aufseher und Angehörige der Lagerverwaltung des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz statt - fast zwanzig Jahre nach der Befreiung des Lagers. Der Auschwitz-Prozess ist das bis dahin größte Strafverfahren gegen Beteiligte am NS-Völkermord. In den Verhandlungen gegen die zwanzig Angeklagten kommt die grausame Realität der NS-Vernichtungsmaschinerie ans Licht.

Am 19. August 1965 wird das Urteil verkündet. Sechs Angeklagte erhalten eine lebenslange Haftstrafe, elf werden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen
Trotz der großen Empörung, die das niedrige Strafmaß in der internationalen und Teilen der deutschen Öffentlichkeit auslöst, wird anerkannt, dass die Gerichte nur nachweisbare Verbrechen von einzelnen Tätern verfolgen können. Die Grenzen der Justiz in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit werden in den Verfahren deutlich. Eine künstlerische Verarbeitung des Prozesses stellt das Oratorium "Die Ermittlung" von Peter Weiss dar. Die szenische Dokumentation des Prozesses wurde am 19. Oktober 1965 gleichzeitig in West- und Ostberlin uraufgeführt.