Die Entrechtung der Juden in Deutschland unter dem nationalsozialistischen Regime geht in mehreren historischen Phasen vor sich, die durch die jeweilige innen- und außenpolitische sowie wirtschaftliche Situation des Regimes bedingt sind.

Nach ihrem Machtantritt soll der landesweite, durch die SA organisierte Boykott jüdischer Geschäfte (1. April 1933) eine abschreckende Wirkung ausüben. Vorrangig betreibt das Regime anfänglich die Säuberung des Beamtenapparates, der Universitäten, Krankenhäuser etc. und die "Gleichschaltung" der Medien durch Entfernung "nichtarischer Elemente". Wirtschafts- und außenpolitische Rücksichten erzwingen vorläufig noch eine gewisse Zurückhaltung.

Die "Nürnberger Gesetze" vom September 1935 leiten eine zweite, verschärfte Phase der Entrechtung ein, in der die Ausgrenzung der Juden aus der deutschen "Volksgemeinschaft" mit juristischen Mitteln vorangetrieben wird. Die von Hitler bereits 1935 angekündigte "Überprüfung der Lage" kommt im Frühjahr 1938 nach dem "Anschluss" Österreichs in Gang. Begleitet von einer Diffamierungskampagne in den Medien, wird von März bis Oktober 1938 eine Kette von diskriminierenden Gesetzen und Verordnungen erlassen bis zur Einführung von Zwangsvornamen, Berufsverboten und der Einstempelung des Kennzeichens "J" in den Reisepässen. Die Kampagne gipfelt in dem reichsweiten Pogrom vom 9./10. November 1938 ("Kristallnacht"). In dessen Folge werden die juristischen Grundlagen für den Abschluss der staatlich organisierten Aneignung jüdischen Vermögens ("Arisierung") geschaffen.
Binnen weniger Monate zieht zu Beginn der abschließenden Phase 1939 die SS-Führung entscheidende Befugnisse bei Planung und Durchführung antijüdischer Maßnahmen an sich. Federführend in der NS-Judenpolitik ist ab Ende 1939 das Referat IV B 4 des im September 1939 gebildeten Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) unter Adolf Eichmann. Im Zuge des Krieges gegen die Sowjetunion wird das RSHA mit der "Endlösung der Judenfrage" beauftragt, zu deren Vorbereitung die Juden in Deutschland unter Ausnahmerecht gestellt werden. Dieses findet seinen sichtbarsten Ausdruck in der Polizeiverordnung "über die Kennzeichnung der Juden" vom 1. September 1941 mit der zwangsweisen Einführung des "Gelben Sterns". Wenige Wochen später beginnt die systematische Deportation der Juden aus dem Reichsgebiet.