Führerstaat/Führerprinzip

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Der Begriff "Führerstaat" bezeichnet - im Gegensatz zur demokratischen Ordnung - das nationalsozialistische Staatsmodell, das in "Führer" und "Gefolgschaft" gegliedert ist. Das vor 1933 bereits in der NSDAP geltende autoritäre "Führerprinzip" verpflichtet die "Gefolgschaft" zu Treue und Gehorsam gegenüber dem Führer und wird nach dem Machtantritt der Partei auf Staat, Wehrmacht und Wirtschaft ("Betriebsführer") ausgedehnt.
In Regierung und Gesetzgebung bedeutete die Einführung des "Führerprinzips" die Beseitigung des Kollegialprinzips und die Ausschaltung des Parlaments als selbstständiges Gremium, da als politische "Willensträgerin der Nation" nur noch die NSDAP verbleibt.