Der Begriff "Genozid" bezeichnet die systematische und geplante Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe, eines Volks oder einer Volksgruppe.

Geprägt wird der Begriff "Genozid" 1943 von dem polnischen Juristen Raphael Lemkin angesichts der ungeheuerlichen Dimension der nationalsozialistischen Verbrechen. 1948 verabschiedet die UNO eine Konvention, die den Genozid (auch Völkermord genannt) als internationales Verbrechen unter Strafe stellt. In dieser Konvention wird Genozid unter anderem definiert als Mord an Menschen wegen deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten rassischen, ethnischen oder religiösen Gruppe, in der Absicht, diese Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten.
Die Völkermord-Konvention ist Teil der rechtlichen Basis für die Nürnberger Prozesse, die neue Standards im Völkerrecht setzten.