Ab September 1941 ist es im Deutschen Reich und im Protektorat Böhmen und Mähren allen von den Nationalsozialisten als jüdisch eingestuften Menschen von sechs Jahren an verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne den "Judenstern", einen gelben sechszackigen Stern an ihrem Kleidungsstück, zu zeigen. Dieser muss mit dem Wort "Jude" beschriftet sein, das hier aus hebräisch anmutenden Buchstaben besteht, und auf der linken Brustseite festgenäht werden.
In den von deutschen Truppen besetzten polnischen Gebieten gilt diese Anweisung bereits seit dem 23. November 1939. Die Betroffenen müssen die Sterne selbst kaufen und aufnähen. Wer auf der Straße ohne Stern angetroffen wird, hat mit der sofortigen Deportation in ein Konzentrationslager zu rechnen. Ab April 1942 müssen die Juden auch ihre Wohnungstüren mit dem Stern kennzeichnen.