Luxemburger Abkommen

Alle Glossareinträge
Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das "Luxemburger Abkommen". Die Bundesrepublik sichert darin dem Staat Israel eine globale Entschädigung von drei Milliarden DM zu. Diese Summe soll für die Eingliederung von einer halben Million jüdischer Flüchtlinge und "Displaced Persons" sowie für Vermögensverluste von Juden in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten verwendet werden.
Im Bundestag stößt die Ratifizierung des Abkommens auf Widerstände, vor allem wegen der Höhe der vereinbarten Zahlungen. Am 18. März 1953 wird der Vertrag vom Parlament schließlich angenommen. Während die SPD geschlossen der Vereinbarung zustimmt, enthalten sich zahlreiche CDU/CSU-Abgeordnete oder verweigern gar ihre Zustimmung. Das Abkommen mit Israel erleichtert die Westintegration der neugegründeten Bundesrepublik.