Münchner Abkommen

Alle Glossareinträge
Für Hitlers Ziel der deutschen Vorherrschaft in Ostmitteleuropa ist die Tschechoslowakei von zentraler Bedeutung. Die Nationalitätenkonflikte, die sich innerhalb der Tschechoslowakei aus der Behandlung der rund drei Millionen Sudetendeutschen seit der Staatsgründung 1918 ergeben, nutzt er für seine Pläne aus. Hitler fordert mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker die Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich und droht Anfang September 1938 mit einem deutschen Einmarsch in die Tschechoslowakei. Der als Vermittler angereiste britische Premierminister Chamberlain akzeptiert die Forderung. Als Hitler daraufhin den sofortigen Einmarsch der Wehrmacht und eine Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit verlangt, scheint ein Krieg unvermeidbar.
Hitler, Mussolini, Chamberlain und der französische Premierminister Daladier treffen sich daraufhin am 29. September 1938 in München; weder die Tschechoslowakei noch deren Bündnispartner Sowjetunion sind eingeladen. Im Münchner Abkommen wird die Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich festgelegt, die Grenzen werden noch nicht genau bestimmt. Im Gegenzug garantieren England und Frankreich den Bestand des tschechoslowakischen Reststaats. Die Tschechoslowakei, die nur als Gegenstand, nicht aber als Subjekt des Völkerrechts behandelt wird, muss sich dem Abkommen fügen.