Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse

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Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Deutschland beginnt am 20. November 1945 am Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der erste Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des "Dritten Reiches".

Nicht alle können vor Gericht gestellt werden: Adolf Hitler, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler begingen Selbstmord. Angeklagt sind unter anderen: "Reichsmarschall" Hermann Göring, der "Stellvertreter des Führers" Rudolf Heß, Rüstungsminister Albert Speer, die ehemaligen Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop, der "Chefideologe" Alfred Rosenberg, der letzte Chef des Reichssicherheitshauptamtes, SS-Obergruppenführer Ernst Kaltenbrunner und "Reichsjugendführer" Baldur von Schirach.
Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer werden zwölf der 24 Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hermann Göring entzieht sich dem Urteil durch Selbstmord. Sieben Angeklagte erhalten langjährige oder lebenslange Haftstrafen, drei Angeklagte wurden freigesprochen.

In Nürnberg folgen zwölf weitere Prozesse vor - ausschließlich mit US-Amerikanern besetzten - Militärgerichten gegen Angehörige des Auswärtigen Amtes, Industrielle, Generäle, Ärzte, Juristen und höhere SS-Funktionäre, die sogenannten "Nachfolgeprozesse", sowie weitere Prozesse gegen das Personal mehrerer Konzentrationslager.