Rapallo-Vertrag

Alle Glossareinträge
Mit dem von Reichskanzler Joseph Wirth und Außenminister Walther Rathenau 1922 im italienischen Rapallo unterzeichneten Abkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion nimmt Deutschland seine 1918 abgebrochenen diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion wieder auf. Beide Seiten verzichten gegenseitig auf Ersatz der Kosten und Schäden, die durch den Ersten Weltkrieg entstanden sind.
Beide Staaten wollen damit ihre internationale Isolierung durchbrechen. Bei den Westmächten löst er jedoch die Furcht vor einer allgemeinen Erschütterung der Versailler Nachkriegsordnung aus, insbesondere die Existenz Polens sehen sie in Frage gestellt.