Reichsfluchtsteuer

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Die "Reichsfluchtsteuer" wird durch die "Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens" im Dezember 1931 von der Regierung Brüning eingeführt. Sie soll in der Situation der verschärften Weltwirtschaftskrise Kapitalflucht, also den plötzlichen Transfer von Vermögen, Geld, Edelmetallen oder Sachwerten ins Ausland verhindern.
Nach ihrem Machtantritt 1933 instrumentalisieren die Nationalsozialisten die "Reichsfluchtsteuer" für ihre judenfeindliche Politik. Zur Emigration gezwungene Juden müssen ab 1938 die Hälfte ihres Privatvermögens an den NS-Staat abtreten. Dazu kommen noch die Kosten der Auswanderung wie Passgebühren u.ä., "Vorzeigegelder" sowie eine 1939 eingeführte "Auswanderungsabgabe".