Reichstagsbrandverordnung

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Einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten zum kommunistischen Umsturzversuch deklarierten Brand im Reichstag legt Innenminister Wilhelm Frick die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ("Reichstagsbrandverordnung") vor. Sie wird einstimmig vom Kabinett verabschiedet und am Nachmittag von Reichspräsident Hindenburg unterzeichnet. Die auf der Grundlage des Artikels 48 der Weimarer Verfassung erlassene Verordnung geht über den angegebenen Zweck der "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" weit hinaus. Sie suspendiert die verfassungsmäßigen Grundrechte und begründet einen permanenten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglicht, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben.
Politische Gegner können ohne Anklage und Beweise in "Schutzhaft" genommen und regimekritische Zeitungen verboten werden. Gestützt auf die "Reichstagsbrandverordnung" werden am Tag der Reichstagswahlen, dem 5. März 1933, die von der KPD errungenen Mandate kassiert, um die Mehrheitsverhältnisse im neu gewählten Reichstag zu verschieben. Paragraph 2 gestattet der Reichsregierung Eingriffe in die Länderrechte. Zusammen mit dem "Ermächtigungsgesetz" höhlt die Verordnung die formal bis 1945 existierende Weimarer Verfassung aus und stellt einen entscheidenden Schritt bei der Etablierung der NS-Herrschaft dar.