Reparationen

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Der Begriff Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen in finanzieller oder Sachform eines besiegten Landes für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an die Kriegssieger. Mit der im Versailler Vertrag festgelegten deutschen Alleinschuld am Beginn und an den Schäden des Ersten Weltkriegs begründen die Entente-Staaten ihre Reparationsforderungen. Im Mai 1921 wird dem Deutschen Reich erstmalig eine Gesamtforderung von 132 Milliarden Mark übermittelt. Die Revisionspolitik der Reichsregierung ist 1924 bei der Verabschiedung des Dawes-Plans erfolgreich, der Deutschland ökonomisch wie politisch neue Perspektiven eröffnet.
Ohne Bestimmung der Gesamthöhe oder einer zeitlichen Begrenzung werden die Reparationen erstmals der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Reichs angepasst. Fünf Jahre später verändern sich die Modalitäten der Reparationslast durch den Young-Plan wiederum zugunsten des Deutschen Reichs. Die bis 1988 abzutragende Gesamthöhe beträgt 112 Milliarden Goldmark. Die Weltwirtschaftskrise veranlasst die Alliierten schließlich 1932 in Lausanne, auf weitere Entschädigungsforderungen zu verzichten.