"Sonderbehandlung"

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Der Begriff taucht erstmals in einem Fernschreiben Reinhard Heydrichs, des Chefs der Sicherheitspolizei, im September 1939 auf. Er ist zunächst ein Tarnwort für die einzelne Exekution eines Häftlings durch Erschießen oder Erhängen allein auf polizeilichen Befehl, also unter Umgehung der Justiz, und zwar auf Grund eines "Sonderbehandlungsvorschlages" an das Reichssicherheitshauptamt mit anschließender "Vollzugsmeldung".
Später wird er zur Bezeichnung für Massentötungen ohne jede Formalität in den Vernichtungslagern. Das Wort wird durch seine dauernde Verwendung so bekannt, dass neue Sprachregelungen angeordnet werden müssen, z.B. "durchgeschleust".