Im Oktober 1939 gibt Adolf Hitler in einem geheimen Schreiben den Befehl zur Vernichtung so genannten "lebensunwerten Lebens". Darunter fallen nach der Definition der nationalsozialistischen Ideologie behinderte oder unheilbar kranke Menschen.

Die "Kanzlei des Führers der NSDAP" unter Philipp Bouhler wird mit der Organisation der Tötungsaktion beauftragt. Die "Selektierten" werden in Tötungsanstalten deportiert, von denen es im Gebiet des Deutschen Reiches zwischen 1939 und 1941 insgesamt sechs gibt. In der so genannten "Aktion T 4", benannt nach der für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, werden von 1940 bis September 1941 über 70.000 Menschen "desinfiziert" (vergast). Organisationsform und Know-how der Aktion standen Modell für die "Endlösung der Judenfrage".
Nach Protesten von kirchlicher Seite muss Hitler 1941 die "Aktion T 4" formal einstellen, im Verborgenen geht die Mordaktion dennoch bis kurz vor Kriegsende weiter, auch in Konzentrationslagern in Osteuropa.