Nationalsozialistische Bezeichnung für die zwangsweise Enteignung von "Nichtariern", in erster Linie Juden im Sinne der "Nürnberger Gesetze", und die Überführung ihres Besitzes und Vermögens in die Hände von "Ariern" bzw. des Deutschen Reiches. Durch "Arisierungsverordnungen" werden Juden im Frühjahr 1938 zunächst gezwungen, Werte und Vermögen über 5000 Reichsmark anzumelden und ihre Gewerbebetriebe registrieren zu lassen. Kurz nach der Reichspogromnacht / "Reichskristallnacht" vom 9./10. November 1938 wird durch eine weitere Verordnung die "Entjudung der deutschen Wirtschaft" mit brutalen Maßnahmen fortgesetzt.
Die Zwangslage der Juden wird dazu ausgenutzt, sie zur Abgabe ihrer Geschäfte, Firmen oder Grundstücke weit unter ihrem tatsächlichen Wert zu nötigen. Die "Arisierung" dient auch als Druckmittel, um die Juden zur Auswanderung zu veranlassen, nimmt anderseits vielen von ihnen die notwendigen Mittel dazu.

Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Verdrängung der Juden aus ihren Berufen und dem öffentlichen Leben im nationalsozialistischen Deutschland insgesamt.