Das Wort "Euthanasie" (griechisch für "schöner" oder "guter Tod") meint ursprünglich die bewusste Herbeiführung des Todes oder die Erleichterung des Sterbens durch Betäubungsmittel. Vom nationalsozialistischen Regime wird es als irreführende Bezeichnung für die systematische Tötung geisteskranker und behinderter Menschen verwendet.

"Euthanasiebefehl" wird ein von Adolf Hitler Ende Oktober 1939 geschriebener und auf den 1. September 1939 zurückdatiertes geheimes Ermächtigungsschreiben genannt, in dem Hitler verfügt, "nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken" den "Gnadentod" zu gewähren. Das nationalsozialistische Euthanasie-Programm war jedoch gerade nicht vom Gedanken der Erlösung, sondern von Nützlichkeitserwägungen bestimmt, die darauf abzielten, "Ballastexistenzen" und "unnütze Esser" als "lebensunwertes Leben" zu denunzieren und zur Vernichtung freizugeben.
Unter der Tarnbezeichnung "Aktion T 4" (genannt nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4) werden daraufhin zwischen Anfang 1940 und August 1941 in speziell für das Programm ausgewählten Anstalten mindestens 70.000 Menschen in Gaskammern (Kinder durch Verabreichung von Tabletten) getötet und anschließend verbrannt.