Machtübernahme

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Mit "Machtübernahme" oder "Machtantritt" wird die Übernahme der Regierung Deutschlands durch die Nationalsozialisten unter Hitler, anfänglich noch unter Einschluss mehrerer Minister aus der Deutschnationalen Volkspartei, sowie die anschließende Zerschlagung aller demokratischen Strukturen zugunsten der Errichtung einer Diktatur bezeichnet. Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Auf Druck Hitlers löst Hindenburg bereits am nächsten Tag den Reichstag auf und schreibt für den 5. März Neuwahlen aus. Der erste wesentliche Schritt zur Abschaffung der Demokratie ist die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. Im Juli 1933 sind alle Parteien außer der NSDAP verboten oder haben sich selbst aufgelöst.
Der angebliche "Röhm-Putsch" 1934 dient als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und einer weiteren Machtkonzentration in der Partei. Als Hitler im August 1934 nach dem Tod Hindenburgs auch das Amt des Reichspräsidenten an sich reißt, ist der Prozess der Machtübernahme im Wesentlichen abgeschlossen. Statt "Machtübernahme" oder "Machtantritt" wird oft auch das von der nationalsozialistischen Propaganda eingeführte Schlagwort "Machtergreifung" benutzt. Auch der Begriff "Machtübertragung" hat sich etabliert. Er soll die Tatsache betonen, dass vor allem bürgerlich-konservative Parteien und Institutionen ihre legalen Möglichkeiten zur Verhinderung des Aufstiegs der NSDAP nicht genutzt haben.