Naturwissenschaftler definieren Rasse als eine Gruppe von Lebewesen, die sich durch gemeinsame Erbanlagen von anderen Artgenossen unterscheidet. Jedoch ist "Rasse" als biologisches Konzept umstritten und für die Erfassung der Vielfalt der Menschen gänzlich untauglich.

In Deutschland war noch über das 19. Jahrhundert hinaus "Rasse" in der politischen Sprache eine diffuse Bezeichnung, die biologische und kulturelle Merkmale mischte. Die Zahl der aufgestellten Gruppen schwankte stark, wobei sich die von Linné angenommenen drei großen "Rassenkreise" - Europide, Mongolide und Negride - allgemein durchsetzten. Gobineaus Theorien der "rassischen Überlegenheit" der "Arier" baute Houston Stewart Chamberlain weiter aus. In Berufung auf ihn definierten die "modernen" Antisemiten und in ihrer Folge die Nationalsozialisten das Judentum nicht mehr als Religionsgemeinschaft, sondern als eigenständige "semitische Rasse" und als Antitypus des "Ariers".
Die Rassenlehre der Nationalsozialisten war entgegen ihrem Anspruch kein wissenschaftlich gefestigtes Denkgebäude, sondern vor allem Ideologie und Propaganda, mit dem Konstrukt einer arischen "Herrenrasse", deren Angehörige gegenüber den "Untermenschen", vor allem den als "minderwertig" angesehenen "Ostvölkern" und gegenüber den Juden als höherwertig eingestuft wurden. Die "gesetzliche Grundlage" der Judenverfolgung, die auf Grund der "Nürnberger Gesetze" erlassene "Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz" vom 14. November 1935, vermochte die Zugehörigkeit zur "jüdischen Rasse" denn auch nicht über irgendwelche "rassischen Merkmale", sondern einzig über die Mitgliedschaft der "Großelternteile" in der jüdischen Religionsgemeinschaft zu definieren.