Rat der Volksbeauftragten

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Als Rat der Volksbeauftragten wird die provisorische deutsche Regierung bezeichnet, die das Ergebnis der revolutionären Vorgänge in zahlreichen deutschen Städten seit dem 3. November 1918 ist. Der Rat wird am

9. November 1918 nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. und der Ausrufung der Republik gebildet und amtiert als Reichsregierung. Er setzt sich anfänglich aus je drei Vertretern von SPD und USPD zusammen und wird am 10. November 1918 von der Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt.
Nach Zuspitzung der Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und USPD über den Kurs der Revolution verlassen am 29. Dezember 1918 die Vertreter der USPD den Rat. Am 10. Februar 1919 legt der Rat seine Macht in die Hände der am 19. Januar gewählten Nationalversammlung.