Reichskulturkammer

Alle Glossareinträge
Die Reichskulturkammer dient der Gleichschaltung der deutschen Kultur in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie wird am 22. September 1933 vom "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda" gegründet, Joseph Goebbels ist ihr Präsident. Die Reichskulturkammer untergliedert sich in 7 Abteilungen: Reichsschrifttumskammer, Reichsfilmkammer, Reichsmusikkammer, Reichstheaterkammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer und Reichskammer der bildenden Künste. Das Hauptziel der Reichskulturkammer ist die staatliche Organisation und Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur. Alle Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffende sind verpflichtet, der jeweils für sie zuständigen Einzelkammer anzugehören.
Wer keinen "Ariernachweis" erbringen kann, wird nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehört, wieder ausgeschlossen. Dies kommt einem Berufsverbot gleich, das in erster Linie jüdische Kulturschaffende, aber auch solche Künstler betrifft, die aus Sicht des NS-Regimes "Entartete Kunst" produzieren und von Goebbels verächtlich als "Kulturbolschewisten" bezeichnet werden.