Reichsprotektorat Böhmen und Mähren

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Nach der Zerschlagung der "Rest-Tschechei" verkündet Adolf Hitler am 16. März 1939 die Errichtung des "Reichsprotektorats Böhmen und Mähren" als Bestandteil des "Großdeutschen Reichs". Es umfasst ein Gebiet von rund 49 000 Quadratkilometern mit ca. 7,5 Millionen Einwohnern, von denen etwa 250 000 deutschstämmig sind. Die auswärtigen Beziehungen ebenso wie Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen werden vom Deutschen Reich kontrolliert. Der Reichsprotektor als Repräsentant des Deutschen Reichs ist Hitler direkt unterstellt. Die Organisation des Protektorats erfolgt durch eine autonome tschechische Verwaltung. Staatsoberhaupt bleibt der von der tschechoslowakischen Nationalversammlung gewählte Präsident Emil Hácha.
Die Regierung darf ihre Hoheitsrechte nur im Einklang mit den politischen, militärischen und ökonomischen Interessen Deutschlands ausüben, die der Reichsprotektor überwacht. Er besitzt gegenüber der Protektoratsregierung unbegrenzte Eingriffsmöglichkeiten. Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs werden nahezu alle Schlüsselfunktionen der Verwaltung von Deutschen besetzt. Auch wesentliche Teile der Wirtschaft fallen unter deutsche Kontrolle. Mindestens 38 000 Tschechen fallen "Säuberungsaktionen" zum Opfer. Fast die gesamte jüdische Bevölkerung wird in dem Lager Theresienstadt interniert und von dort zumeist weiter nach Auschwitz (Oświęcim) deportiert.