Reichswehr ist von 1919 bis 1935 der offizielle Name der deutschen Streitkräfte (Reichsheer und Reichsmarine).

Am 6. März 1919 wird die Reichswehr vorläufig, mit dem Wehrgesetz vom 23. März 1921 endgültig konstituiert. Vereidigt wird sie auf die Weimarer Verfassung. Oberbefehlshaber der Reichswehr ist der Reichspräsident, unter dem der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübt. Angehörige der Reichswehr haben kein Wahlrecht. Ein großer Teil des nur noch 4 000 Mann umfassenden Offizierskorps ist adlig und einem konservativ-monarchistischen Weltbild verhaftet. In der Regel stehen deshalb seine Mitglieder der parlamentarischen Demokratie eher ablehnend gegenüber. Die Haltung der Reichswehrführung gegenüber Hitler und der NSDAP ist zwiespältig.
Hitler, der die Reichswehr möglichst schnell zu einer kriegsfähigen Armee ausbauen will, beendet den militärischen Macht- und Konkurrenzanspruch zwischen SA und Reichswehr mit der Ermordung der SA-Führung während des "Röhm-Putsches" im Juni 1934. Am 2. August 1934, dem Todestag Hindenburgs, ordnet Reichskriegsminister Werner von Blomberg die Vereidigung der Reichswehr auf Hitler an. Damit wird die Reichswehr endgültig zu einem Machtinstrument des NS-Regimes. Am 16. März 1935 führt Adolf Hitler unter klarem Verstoß gegen den Versailler Vertrag die Wehrpflicht in Deutschland wieder ein und benennt im selben Gesetz die Reichswehr in "Wehrmacht" um.