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Majdanek
Das Konzentrationslager Majdanek im heutigen Polen wird 1941 zunächst als "Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS" ...
Das Konzentrationslager Majdanek im heutigen Polen wird 1941 zunächst als "Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS" gebaut. Noch im selben Jahr werden aber slowakische, tschechische und slowenische Juden sowie Polen nach Majdanek deportiert. Häftlinge, deren Arbeitskraft die SS nicht mehr nutzen will, ermordet sie ab Oktober 1942 in einer neu errichteten Gaskammer. Unzählige weitere KZ-Insassen sterben an Hunger, Krankheiten und den harten Arbeitsbedingungen. Als sich die Rote Armee im Frühjahr 1944 im Vormarsch auf das Lager befindet, werden etappenweise mehrere Hundert Häftlinge nach Auschwitz (Oświęcim) überstellt und die anderen auf einen "Todesmarsch" geschickt. Am 23. Juli 1944 wird Majdanek als erstes nationalsozialistisches Konzentrations- und Vernichtungslager von der Roten Armee befreit.
Mindestens 200.000 Menschen aus rund 30 Ländern, darunter etwa 100.000 Juden, sind im KZ Majdanek ums Leben gekommen. Im November 1944 wird auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers das "Staatliche Museum Majdanek" eingerichtet, das heute eine Dauerausstellung zur Lagergeschichte sowie ein Archiv beherbergt.
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Majdanek-Prozess
Am 26. November 1975, 31 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Majdanek, beginnt in ...
Am 26. November 1975, 31 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Majdanek, beginnt in Düsseldorf der Prozess gegen 15 von mindestens 1300 SS-Leuten, die in Majdanek tätig waren. Zu den Angeklagten gehören der SS-Hauptsturmführer Hermann Hackmann und die Aufseherin im Frauenlager Hermine Braunsteiner, der Lagerarzt Heinrich Schmidt und die SS-Angehörige Hildegard Lächert. Viele ehemalige SS-Leute sind bereits verstorben, andere werden nicht konkret verdächtig, an den Morden von Majdanek beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess wird mit einer Dauer von fünf Jahren der längste der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Am 30. Juni 1981 wird das Urteil verkündet: verblieben sind acht Beschuldigte - sechs Männer und zwei Frauen - die zu einmal lebenslanger Haft und sieben Freiheitsstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt werden. Fünf weitere Angeklagte müssen mangels Beweisen freigesprochen werden. Ein Angeklagter ist verhandlungsunfähig geworden, ein weiterer verstirbt während des Verfahrens. Nur konkrete Nachweise der Einzeltäterschaft oder unmittelbaren Mittäterschaft bei der Ermordung von Menschen konnten zur Verurteilung führen, da alle anderen Verbrechen längst verjährt sind.
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Warschauer Ghetto
Die jüdische Gemeinde in Warschau ist zum Zeitpunkt der deutschen Besatzung im September 1939 mit über 380.000 ...
Die jüdische Gemeinde in Warschau ist zum Zeitpunkt der deutschen Besatzung im September 1939 mit über 380.000 Mitgliedern die größte Europas. Am 2. Oktober 1940 erfolgt der Befehl zur Bildung eines Ghettos in einem festgelegten Teil der Altstadt, der Mitte November 1940 vom Rest der Stadt abgeriegelt wird. Die Lebensbedingungen sind infolge der beengten Wohn- und schlechten Hygieneverhältnisse sowie der mangelhaften Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten katastrophal. Insgesamt werden bis 1943 fast eine halbe Million Menschen ins Warschauer Ghetto verschleppt.
Im April 1943 beschließen die deutschen Behörden die Auflösung des Ghettos, jedoch stoßen sie dabei am 19. April 1943 auf bewaffnete Gegenwehr der jüdischen Bevölkerung. Der aus verschiedenen jüdischen Parteien und Gruppen gebildeten jüdischen Kampforganisation ZOB (Zydowska Organizacja Bojowa) gelingt es, mehrere Wochen lang Widerstand zu leisten. Erst mit der Niederbrennung des gesamten Ghettogeländes können die deutschen Einheiten das Gebiet bis zum 16. Mai 1943 wieder unter ihre Kontrolle bringen. Die Überlebenden des Aufstands werden in die Vernichtungslager Treblinka und Majdanek sowie in Zwangsarbeitslager gebracht.
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Vernichtungslager
Nach dem Einmarsch der Wehrmacht in die Sowjetunion werden unmittelbar hinter der Front hunderttausende Juden von ...
Nach dem Einmarsch der Wehrmacht in die Sowjetunion werden unmittelbar hinter der Front hunderttausende Juden von motorisierten Einsatzgruppen, die in der Regel von Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD geführt werden, erschossen. Aus Sicht der nationalsozialistischen Führung ist diese "Methode" zu umständlich und zeitraubend, auch zu "anstrengend" für die Täter. So werden seit Ende 1941 und im Laufe des Jahres 1942 etwa 300 km von Warschau entfernt vier - ausschließlich zur Tötung von Menschen bestimmte - Vernichtungslager eingerichtet. In Chelmno-Kulm, Belzec, Sobibor und Treblinka werden die ankommenden Häftlinge in Gaskammern getötet.
In den beiden größten Vernichtungslagern Auschwitz-Birkenau und Lublin-Majdanek, die an Konzentrationslager angeschlossen waren, wird die Arbeitskraft der Häftlinge bis zur Erschöpfung ausgenutzt. Sind sie krank oder nicht kräftig genug, kommen sie in den für die Vernichtung bestimmten Lagerbezirk. Die Leichen der Ermordeten werden in Krematorien verbrannt oder in Massengräbern verscharrt.
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