"Blonde, sportliche Männer"

Die Nazis diffamieren Juden als faul und dreckig. "Ein sicher für viele irritierender Anblick war es [daher], wenn vier blonde, noch dazu sportliche Männer mit Judenstern geschmückt zur Arbeit marschierten", erinnert sich Eppi Chotzen.


Die Chotzen-Brüder, so Eppi in seinen Erinnerungen, passen "so gar nicht zum Stürmerbild mit den dazu gehörigen Verleumdungen und Lügen über Juden".
Die vier Brüder: Ulli, Erich, Bubi und Eppi
Die Chotzen-Brüder sind hochgewachsene, blonde, durchtrainierte junge Männer – ein offensichtlicher Widerspruch zum vorherrschenden Antisemitismus.

Antisemitismus wird zur offiziellen Politik

Die auf pseudowissenschaftlichen Rassentheorien des 19. Jahrhunderts, vor allem aber auf jahrhundertealten Vorurteilen und Unterstellungen basierende Judenfeindlichkeit wird mit der Machtübertragung an Hitler im Januar 1933 zur offiziellen Politik. Bereits im April 1933 erlässt die nationalsozialistische Regierung ein Gesetz, das jüdische Beamte jeden Alters aus dem Dienst entlässt und in den sofortigen Ruhestand versetzt. In der Folge wird dieser "Arierparagraph" auf immer mehr gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt – nur "Arier" sollen Ämter und Berufe ausüben, studieren, in der Öffentlichkeit überhaupt vorkommen dürfen.

Ausgrenzung und Arisierung

So verliert nicht nur Vater Chotzen 1936 seine Arbeit. Auch die älteren Brüder werden nacheinander entlassen, weil ihre Betriebe "arisiert" werden. Die Jüngeren, Erich und Ulli, müssen die Schule wechseln bzw. werden nicht zum Examen zugelassen. Selbst von ihrem Sportverein, dem Berliner Sport-Verein 1982, werden sie 1937 ausgeschlossen - allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, die für sie keine Bedeutung hat, aus der die Nationalsozialisten aber eine "Rasse" konstruieren.

Die Nürnberger Rassegesetze

1935 werden auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg die sogenannten "Nürnberger Rassegesetze" verkündet,
Übersichtstafel zur Erläuterung der Nürnberger Gesetze
die zum einen die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr von Juden und Nichtjuden verbieten und zum anderen Juden die "Reichsbürgerschaft" aberkennen. In mehreren Verordnungen zu diesen Gesetzen wird näher definiert, wer als Jude zu gelten habe. Demnach gilt jede Person mit mindestens drei jüdischen Großeltern als "Volljude". Jüdisch sei, wer jüdischen Glaubens ist, obwohl Rassentheoretiker stets "das Blut", also die familiäre Abstammung als die Rasse bestimmend betonen.

"Geltungsjuden"

Da die Chotzen-Brüder nur ein jüdisches Elternteil haben, würden sie nach den Nürnberger Gesetzen als "Mischlinge ersten Grades" eingestuft und müssten damit nicht allen Schikanen ausgesetzt sein. Doch "Mischlinge", die - so wie die Chotzens - der jüdischen Glaubensgemeinde angehören, werden als "Geltungsjuden" den "Volljuden" gleichgestellt. Ebenso "Mischlinge", die mit Juden verheiratet sind, so wie Bubi, Erich und Ulli ab 1941. Diese unterschiedliche Bezeichnung entscheidet über das weitere Schicksal, denn während "Mischlinge" meist von der Deportation verschont bleiben, werden "Geltungsjuden" in der Regel in den Tod geschickt. Doch oft ersetzen auch Willkür und Zufall eindeutige Bestimmungen. So kann Eppi in Berlin überleben, während seine Brüder ermordet werden.